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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für IT-Dienstleistungen, Agenturleistungen sowie Hosting- und Wartungsverträge (B2B)


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Jörg Pillar
Einzelunternehmen
07422 Bad Blankenburg
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen unternehmerischen Kunden im Sinne von § 14 BGB
– nachfolgend „Auftraggeber“ –.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, Agenturleistungen sowie Hosting-, Wartungs- und Serviceleistungen, insbesondere:

  • Konzeption, Entwicklung und Betreuung von IT-Systemen

  • Web- und Softwareentwicklung

  • technische Beratung

  • Hosting- und Wartungsleistungen

  • projektbezogene oder laufende Dienstleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.


§3 Vertragsschluss

(1) Verträge kommen ausschließlich durch individuelle Vereinbarung zustande, insbesondere durch:

  • schriftliche Angebote

  • E-Mail-Bestätigung

  • unterschriebene Verträge

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Rechnung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.


§5 Leistungszeit und Mitwirkungspflichten

(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.


§6 Hosting- und Wartungsleistungen

(1) Bei Hosting- und Wartungsverträgen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

(2) Wartungs- und Pflegeleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vereinbarten Systeme und Komponenten.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu vorübergehenden Einschränkungen führen können.


§7 Nutzungsrechte

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen.

(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Weiterveräußerung der Leistungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

(3) Quellcodes, interne Skripte, Frameworks und Entwicklungswerkzeuge sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.


§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Arbeitsergebnisse und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den Auftraggeber über.


§9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.


§10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.


§11 Vertragsstrafe

(1) Eine Vertragsstrafe gilt nur, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

(2) Allgemeine Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.


§12 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Laufende Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bad Blankenburg / Rudolstadt, sofern gesetzlich zulässig.


§14 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.